Neue Innovationen durch externes Wissen? Profitieren durch Open Innovation-Plattformen? Das klassische Innovationsmanagement in Unternehmen, erlebt mittlerweile einen Umbruch. Der Trend, Open Innovation, hat sich längst zu einer Strategie entwickelt, die sich stark einprägt. Denn Unternehmen erhoffen sich durch Öffnung der Unternehmensgrenzen und aktive Nutzung der Außenwelt, die Innovationsimpulse zu steigern und die Ideenquellen zu erweitern. Aber welchen Gefahren sind Unternehmen bei der Nutzung von Open Innovation ausgesetzt? In wie weit Unternehmen mit den Risiken und Gefahren verbunden sind, wird vom Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Klaus Blükle, in einem Interview erläutert.

Herr Blükle, wie können Unternehmen Open Innovation als Chance nutzen?
Nach meiner Erfahrung ist das Zusammenführen von Informationen gerade in größeren Strukturen nicht einfach. Da spielt es keine Rolle ob es öffentliche Einrichtungen oder private Unternehmen sind. Gerade räumlicher und zeitliche Trennung wie bei internationalen Projekten ist eine Open Innovation Plattform eine große Chance. Vor diesem Hintergrund ist das Zusammenführen von Informationen und Ideen auf eine Plattform die ideale Möglichkeit im Rahmen der individuellen Entwicklung das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Welche Risiken sehen Sie als Anwalt bei einer Nutzung einer Open Innovation Plattform?
Das größte Risiko sehe ich im Bereich der Geheimhaltung. Fragen der Geheimhaltung sind insbesonders im Bereich von Patenten und Geschmacksmustern relevant. Auch beim rechtlich nicht geschützten Know-how, sei dieses technisch oder betriebswirtschaftlich, ist die Geheimhaltung von zentraler Bedeutung. Neben Fragen des Datenschutzes, die im Gesamtkontext zur Problematik um die Geheimhaltung bei gewerblichen Schutzrechten im Hintergrund stehen, muss jeder der Beteiligten wissen, was er in der Plattform sagen darf und was nicht.
Was sollten Unternehmen beim Aufbau einer Open Innovation Plattform rechtlich beachten?
Jeder der Beteiligten muss zuerst selbst bei seinem Unternehmen klären was er überhaupt sagen darf. Von zentraler Bedeutung ist jedoch die sicherheitstechnische Ausgestaltung der Plattform hinsichtlich Geheimhaltung. Es müssen aktuelle Verschlüsselungstechnologien angewendet werden. Beispielsweise ist es im Patentrecht so, dass eine Erfindung die angemeldet wird, zum Zeitpunkt der Anmeldung geheim sein muss. Wer im Rahmen eines Projektes eine Erfindung ausarbeitet, darf dazu auf keinem Fall eine offene Plattform verwenden. Dann gilt eine Erfindung nicht mehr als neu, da bekannt. Bei Firmen Know-how ist die Frage der Geheimhaltung noch viel deutlicher. Wenn externe Teilnehmer an der Plattform mitwirken ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu regeln, was mit deren geschaffenen Inhalt geschieht. Dabei muss auch geregelt werden wer wie viel bezahlten muss. Wenn beispielsweise eine neue Geschäftsmethode entwickelt wird, sollte vorab Einigkeit über die praktische Umsetzung bestehen.
Wie sieht die Urheberrechtsregelung bei eingebrachten, externen Ideen aus?
Es gilt der ganz klar Grundsatz, dass der Urheber persönlich sein Recht an von ihm geschaffenen geschützten werk innehat. Urheberrecht betrifft vor allem Bilder, Texte und Computerprogramme. Je nach Art der Zusammenarbeit muss jedoch auch der Bereich von Software bedacht werden. Wenn über eine gemeinsame Plattform eine Software entwickelt wird, muss unbedingt vorher geklärt werden wer welche Rechte hat und wer welche Rechte an den weitergibt.
Klarstellen möchte ich in diesem Bereich, dass Ideen regelmäßig keinen Urheberrechtsschutz genießen. Dies ist nur dann der Fall, wenn beispielsweise bei Logos und Texten die Idee zu Papier gekommen ist. Auch die Entwicklung neuer Geschäftsprozesse unterliegt nicht dem Urheberrechtsschutz. Es handelt sich bei Letzterem um Firmen Know-How, das aber mindestens genauso wichtig ist. Es kann nicht oft genug betont werden, dass an solchen Schnittpunkten mit unternehmensrelevanten Ideen die Geheimhaltung sehr zentral ist.
Wie ist der Datenschutz bei einer Open Innovation Plattform sichergestellt?
Datenschutz kommt dann zur Bedeutung, wenn personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes über die Plattform erhoben, weiterverarbeitet, weiter gegeben oder gelöscht werden. Es ist die generelle Frage von Cloud Lösungen. Da ergeben sich bei einer Plattform mit Open Innovation keine zusätzlichen Anforderungen. Diese Frage ist in der Diskussion. Jeder Betrieb hat für die Einhaltung des Datenschutzes einzustehen und muss sich unter Umständen sogar vor der Weitergabe von personenbezogenen Daten in die „Cloud“ über die Kompetenz seines Partners, der die Daten empfängt, vergewissern.
Wie gehen Sie bei einer Verletzung der Rechte vor?
Bei einer Verletzung von Urheberrechten kommt die vorgerichtliche Abmahnung in Betracht. Dem Verletzer des Urheberrechts, in diesem Fall jemand der beispielsweise eine Zeichnung unberechtigt verwendet, wird die Nutzung untersagt. Dies kann bei Werbekampagnen sehr bitter sein, wenn für die Zukunft das zentrale gestalterische Element wegfällt. Darüber hinaus muss unter Umständen Schadensersatz bezahlt werden. Was besonders ärgert, ist das Recht auf Auskunft. Derjenige der widerrechtlich ein Bild verwendet muss angeben, wo er dieses Bild verwendet hat und wie lange. Bei Druckerzeugnissen muss er sogar noch angeben, wie hoch die Auflage war.
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