Ein Ministerialdirigent darf außerhalb des Dienstes andere beleidigen und wird „nur“ wie andere Bürger in die Verantwortung genommen. Wenn er aber Staatsorgane und andere mit Verfassungsrang ausgestatte Einrichtungen wie Parteien beleidigt, muss er mit Konsequenzen rechnen.
Laut Spiegel Artikel hatte der baden-württembergische Ministerialdirigent Daniel Rousta in seinem Facebook-Account folgenden Text gepostet:
“Netter kleiner ‘Shitstorm’, der da gerade über die FDPisser hereinbricht.”
Dies war eine Reaktion zu einem Artikel, welcher der FDP in den Medien hart zusetzte. Das Facebook-Konto hat einen besonderen Bezug zur SPD und den Jusos. Private Interessen werden nicht besonders hervorgehoben. Aufgrund dieser Nachricht im Facebook-Konto wurde der Ministerialdirigent Daniel Rousta von seinem zuständigen Minister Nils Schmid innerhalb kürzerer Zeit zum Rücktritt bewegt.
Für viele stellt sich die Frage, war ein solcher Rücktritt rechtlich überhaupt erzwingbar oder handelt es sich lediglich um eine politisch motivierte Handlung, um Schaden an der Reputation der SPD zu verhindern. Ein Ministerialdirigent ist Beamter und somit an seinen Diensteid nach § 47 Landesbeamtengesetz gebunden. Aus der daraus erfolgenden Bindung an die freiheitlich demokratische Grundordnung sind Beamte je nach Situation und Stellung zur Mäßigung auch außerhalb des Dienstes verpflichtet.
Damit ist sicher kein allgemeines Meinungsäußerungsverbot verbunden. Beleidigende Inhalte sind in begrenztem Rahmen wohl auch möglich, ohne einen Dienstverstoß zu begehen, wenn sie den privaten Bereich berühren. Anders aber bei einem Beamten in der Hierarchie direkt unter dem Minister. Dieser darf sicher die am politischen Willensbildungsprozess beteiligten Parteien nicht öffentlich im Internet beleidigen. Ein einmaliger Verstoß würde aber unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sicher keine Kündigung rechtfertigen, wenn nicht die besondere Vertrauensstellung für den Minister ein Zusammenarbeiten schlichtweg unmöglich machen würde. Vermutlich hat es Herr Minister Schmid so gesehen und wurde durch den Rücktritt von einer schwierigen Maßnahme befreit.